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Beitragsordnung Microsoft Business User Forum e.V.
- Diese Beitragsordnung beruht auf § 8 Abs. 2 Ziff. 10 der Satzung des Microsoft Business User Forum e.V. Sie ist ab dem Tag der Beschlussfassung gültig und verliert ihre Gültigkeit mit Beschluss einer neuen, geänderten Beitragsordnung.
- Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der von dem Netto-Jahresumsatz des Vorjahres abhängig ist:
- Beitragsgruppe 1: Bei einem Netto-Jahresumsatz des Vorjahres bis zu 25 Millionen € beträgt der Jahresmindestbeitrag 1.250 €.
- Beitragsgruppe 2: Bei einem Netto Jahresumsatz des Vorjahres von 25 Millionen und mehr beträgt der Jahresmindestbeitrag 1.750 €.
- Im Gründungsjahr 2004 beträgt der Mindestbeitrag in beiden Beitragsgruppen 1.250 €.
- Unternehmen der öffentlichen Verwaltung werden in Beitragsgruppe 1 eingestuft.
- Die Beiträge der assoziierten Mitglieder und der Fördermitglieder werden im Einzelfall von Vorstand und Mitglied gemeinsam festgelegt. Der Jahresbeitrag soll mindestens 500 € betragen.
- Die Jahresbeiträge sind zu Beginn des Jahres fällig und nach Erhalt einer Beitragsrechnung auf das Vereinskonto zu überweisen.
- Für Mahnungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € pro Mahnung berechnet.
- Falls die Mitgliedschaft während eines laufenden Jahres beginnt oder endet, so erfolgt keine anteilige Berechnung. Der Jahresbeitrag ist zu entrichten.
Beschluss der Gründungsversammlung vom 04.07.2004, Fahrenzhausen