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Beitragsordnung Microsoft Business User Forum e.V.

  1. Diese Beitragsordnung beruht auf § 8 Abs. 2 Ziff. 10 der Satzung des Microsoft Business User Forum e.V. Sie ist ab dem Tag der Beschlussfassung gültig und verliert ihre Gültigkeit mit Beschluss einer neuen, geänderten Beitragsordnung.
  2. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der von dem Netto-Jahresumsatz des Vorjahres abhängig ist:
    1. Beitragsgruppe 1: Bei einem Netto-Jahresumsatz des Vorjahres bis zu 25 Millionen € beträgt der Jahresmindestbeitrag 1.250 €.
    2. Beitragsgruppe 2: Bei einem Netto Jahresumsatz des Vorjahres von 25 Millionen und mehr beträgt der Jahresmindestbeitrag 1.750 €.
  3. Im Gründungsjahr 2004 beträgt der Mindestbeitrag in beiden Beitragsgruppen 1.250 €.
  4. Unternehmen der öffentlichen Verwaltung werden in Beitragsgruppe 1 eingestuft.
  5. Die Beiträge der assoziierten Mitglieder und der Fördermitglieder werden im Einzelfall von Vorstand und Mitglied gemeinsam festgelegt. Der Jahresbeitrag soll mindestens 500 € betragen.
  6. Die Jahresbeiträge sind zu Beginn des Jahres fällig und nach Erhalt einer Beitragsrechnung auf das Vereinskonto zu überweisen.
  7. Für Mahnungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € pro Mahnung berechnet.
  8. Falls die Mitgliedschaft während eines laufenden Jahres beginnt oder endet, so erfolgt keine anteilige Berechnung. Der Jahresbeitrag ist zu entrichten.

Beschluss der Gründungsversammlung vom 04.07.2004, Fahrenzhausen